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   OVG Sachsen, 30.10.2014 - 3 A 447/13   

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https://dejure.org/2014,40503
OVG Sachsen, 30.10.2014 - 3 A 447/13 (https://dejure.org/2014,40503)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.10.2014 - 3 A 447/13 (https://dejure.org/2014,40503)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 3 A 447/13 (https://dejure.org/2014,40503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsStrG § 53 Abs. 1 SächsStrG § 54
    Negative Pulizität eines Bestandsverzeichnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Straßenrecht: Keine negative Publizität des Bestandsverzeichnisses

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Straßenrecht: Keine negative Publizität des Bestandsverzeichnisses

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 02.12.1999 - 1 S 494/99

    Eintragung in das Straßen- und Bestandsverzeichnis; negative Publizität;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.10.2014 - 3 A 447/13
    Das Verwaltungsgericht Dresden hat sich vielmehr rechtlich zutreffend von der in ständiger Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gebildeten Rechtsauffassung leiten lassen, dass dem Bestandsverzeichnis gemäß § 54 SächsStrG keine negative Publizität in dem Sinne zukommt, dass eine Überleitung von bei Inkrafttreten des Gesetzes vorhandenen Straßen als öffentliche Straßen gemäß § 53 Abs. 1 SächsStrG ausscheiden oder gar wieder entfallen würde, weil sie nicht in einem Bestandsverzeichnis enthalten sind (grundlegend SächsOVG, Urt. v. 2. Dezember 1999, SächsVBl. 2000, 138, sowie Beschl. v. 5. Oktober 1998, SächsVBl. 1999, 83; Beschl. v. 21. März 2002 - 1 B 18/02 - n. v., m. w. N.; zustimmend Peine/Starke, SächsVBl. 2007, 125 [128]).

    8 Soweit der Kläger zur Untermauerung seiner Rechtsauffassung eine Verletzung seines Eigentumsgrundrechts aus Art. 14 GG anführt, hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in den vorgezeichneten Entscheidungen (sh. nur Urt. v. 2. Dezember 1999 a. a. O.) darauf abgestellt, dass - worauf auch die Beklagte in ihrer Antragserwiderung vom 9. September 2013 hinweist - die Überleitungsregelung des § 53 Abs. 1 SächsStrG bereits vorhandene tatsächliche Beschränkungen lediglich fortschreibt und damit keine erstmalige Beschränkung der Eigentümerposition bewirkt.

  • OVG Sachsen, 16.11.2012 - 3 A 716/11

    Zum Verbot von Grundstücksversteigerungen an Sonntagen, Sonntagsschutz,

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.10.2014 - 3 A 447/13
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr.; vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2012 - 3 A 716/11 -, juris Rn. 2).5 Der Kläger trägt hierzu in seiner Zulassungsbegründung mit Schriftsatz vom 16. Juli 2013 vor, dass die vom Verwaltungsgericht Dresden seiner Entscheidung zugrunde gelegte Auslegung des Sächsischen Straßengesetzes, wonach es keine negative Publizität des Bestandsverzeichnisses gebe, verfassungswidrig sei und die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG verletze.
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